Version 1.2, Stand: 11/2025
Anbieter
ritter ai, Inhaber Thomas Ritter
Schlehenring 18, 89182 Bernstadt
Tel.: +49 178 8313734
E-Mail: info@ritter-ai.de
Internet: www.ritter-ai.de
Umsatzsteuerstatus: Umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ritter ai, Inhaber Thomas Ritter, und Ihnen über die Nutzung unseres Agent-as-a-Service-Abonnements sowie über unsere IT-Dienstleistungen einschließlich Software- und Webseitenerstellung. Sie gelten für Verträge, die über unsere Webseite, per E-Mail oder vor Ort geschlossen werden. Individuelle Vereinbarungen und Angebote haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen finden keine Anwendung.
2.1 Leistungsumfang Wir gewähren Ihnen Zugang zu unserem Agent-as-a-Service, der auf von uns betriebenen Servern bereitgestellt wird. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsdarstellung; bei individuellen IT-Leistungen einschließlich Software- und Webseitenerstellung aus unserem Angebot. Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeit, festgelegte Reaktionszeiten oder einen bestimmten Erfolg besteht nicht. Wartungsarbeiten können in angemessenen Wartungsfenstern durchgeführt werden; hierdurch kann es zu vorübergehenden Einschränkungen kommen. Wir dürfen Funktionen ändern oder weiterentwickeln, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen und dies für Sie zumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern stellen wir die gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen für digitale Produkte bereit.
2.2 Nicht geschuldete Leistungen Wir betreiben den Agent-as-a-Service ausschließlich auf von uns verwalteten Servern; ein Betrieb auf Ihren Systemen ist nicht geschuldet. Eine bestimmte Erfolgs- oder Ergebnisgarantie schulden wir nicht. Über gesetzlich erforderliche Aktualisierungen gegenüber Verbrauchern hinaus erbringen wir dauerhafte Wartung, Support, Fehlerbehebung, Bereitschaftsdienste oder Weiterentwicklungen nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages. Grundsätzlich schulden wir keine Datenmigration aus oder in Fremdsysteme, keine Schulungen, Trainings oder Workshops sowie keine Erstellung oder Pflege von Texten, Bildern, Videos oder sonstigen Inhalten, es sei denn, die Erstellung/Pflege ist im Angebot ausdrücklich als Leistung ausgewiesen (z. B. KI-Texte, KI-Bildgenerierung). Die Beschaffung, Bereitstellung und rechtliche Verantwortlichkeit für erforderliche Dritt-Software, -Dienste oder -Lizenzen liegen bei Ihnen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Leistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing oder vergleichbare Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand; hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte technische SEO-Grundlagen (z. B. sprechende URLs, Metadaten, Sitemap/robots.txt, Search-Console/Indexierung) sowie eine Grundkonfiguration von Google Business Profil/Google Maps. Wir übernehmen keine Betreiber- oder Administrationspflichten für Ihre Netze, Hardware oder Infrastruktur. Eine einmalige Einrichtung/Konfiguration (z. B. IONOS, DNS, E-Mail-Weiterleitungen) kann vereinbart werden; laufender Betrieb, Wartung, Bereitschaft oder Weiterentwicklungen erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) werden grundsätzlich von Ihnen bereitgestellt; soweit wir Generatoren oder Muster bereitstellen, gilt Ziffer 2.5. Eine technische Einbindung/Konfiguration (z. B. Consent-Management/CMP) kann durch uns erfolgen; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Ihnen.
2.3 Leistungserbringung, Abnahme, Beanstandungen
Bei Leistungen mit werkvertraglichem Charakter übergeben wir Ihnen das Ergebnis und fordern Sie zur Abnahme auf.
Gegenüber Unternehmern gilt die Abnahme als erfolgt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der
Abnahmeaufforderung wesentliche Mängel in Textform benennen. Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahme als
erfolgt, wenn Sie nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung konkrete,
wesentliche Mängel in Textform benennen. Die produktive Nutzung des Werkes durch Unternehmer über einen
zusammenhängenden Zeitraum von mehr als fünf Tagen führt ebenfalls zur Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel
angezeigt werden. Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Meilensteine sind zulässig.
Je Leistungsbaustein sind bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Korrekturen
dienen der Beseitigung von Abweichungen vom vereinbarten Soll; darüber hinausgehende Änderungen, Erweiterungen
oder Konzeptanpassungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach
Lieferung oder Abnahme in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher besteht keine Ausschlussfrist; wir bitten um
zeitnahe Anzeige.
Übergabe von Zugangsdaten: Produktive Zugangsdaten werden nach Abnahme in
Textform,
in der Regel als PDF per E-Mail, übermittelt; die umfassenden Nutzungsrechte
an
Projektergebnissen entstehen gemäß § 7 erst nach vollständiger Zahlung.
2.4 Leistungsstörungen und Terminverschiebungen Verzögert sich unsere Leistung, weil erforderliche Mitwirkungen, Informationen, Freigaben, Zugänge, Vorleistungen oder Entscheidungen von Ihnen nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen automatisch um die Dauer der Verzögerung zuzüglich zwei Werktagen. Meilensteine und Abnahmetermine verschieben sich entsprechend. Hierdurch verursachte Mehraufwände sind gesondert zu vergüten. Teilleistungen sind zulässig, soweit für Sie zumutbar.
2.5 Rechtstext-Generator, keine Rechtsberatung, Verantwortung des Kunden
Soweit wir Tools/Generatoren/Muster zur Erstellung von Rechtstexten (z. B. AGB, Datenschutzerklärungen,
Verträge)
bereitstellen oder Inhalte automatisiert generieren, erfolgt dies rein technisch und
automatisiert auf Grundlage Ihrer Angaben.
Es findet keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls statt; ein
Mandatsverhältnis kommt nicht zustande.
Die generierten Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung und können unvollständig,
veraltet oder rechtlich unzutreffend sein.
Wir schulden keine inhaltliche/rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der generierten
Rechtstexte und übernehmen
keine Aktualisierungspflichten hierauf (vorbehaltlich ausdrücklich gesonderter Vereinbarung).
Sie sind verpflichtet, die generierten Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen und
vor Verwendung durch einen qualifizierten Rechtsbeistand freigeben zu lassen.
Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen wir nicht.
Haftungsbezug: Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der generierten Rechtstexte
haften wir
ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 7.
Freistellung (nur Unternehmer): Unternehmer stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der
von ihnen zu vertretenden Nutzung der generierten Rechtstexte resultieren; die Freistellung umfasst die
erforderlichen und
angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Verbraucher bleiben hiervon unberührt.
Zusätzliche Garantien bestehen nur, wenn sie im Einzelvertrag oder Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in ihrem Inhalt, ihrer Dauer, etwaigen Ausschlüssen sowie im Verfahren zur Inanspruchnahme konkret beschrieben sind.
4.1 Freigaben Freigaben zu Entwürfen, Konzepten, Texten, Designs oder Zwischenergebnissen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang in Textform zu erteilen oder unter Benennung wesentlicher Mängel zu verweigern. Gegenüber Unternehmern gilt die Freigabe als erteilt, wenn innerhalb der Frist keine Rückmeldung erfolgt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Freigabe nur dann als erteilt, wenn innerhalb von sieben Kalendertagen keine konkreten, wesentlichen Mängel in Textform benannt werden. Wir können vor Eintritt der Fiktion an die Frist erinnern; eine Erinnerung ist keine Voraussetzung für die Fiktion. Freigaben beziehen sich jeweils nur auf den geprüften Teil. Bis zur Freigabe verschieben sich vereinbarte Termine gemäß Ziffer 2.4.
4.2 Kundenmaterial, Rechtezusicherung und Freistellung Sie stellen sicher, dass Sie an allen von Ihnen bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Rechte besitzen und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie räumen uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Gegenüber Unternehmern stellen Sie uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtsverletzenden Nutzung der von Ihnen bereitgestellten Inhalte resultieren. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Freistellung nur, soweit die Rechtsverletzung von Ihnen zu vertreten ist und die Kosten erforderlich und zumutbar sind. Wir informieren Sie unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
4.3 Termine und Absagen Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen dürfen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von einer Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnen; bereits angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten werden nach Nachweis ersetzt. Sie können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; wir können einen höheren konkreten Schaden nachweisen.
4.4 Antwortfristen auf Rückfragen Unsere Rückfragen zu Inhalten, Entscheidungen, Zugängen oder technischen Rahmenbedingungen beantworten Sie als Unternehmer innerhalb von drei Werktagen, als Verbraucher innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Anfrage in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Antwort, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen gemäß Ziffer 2.4; hierdurch entstehender Mehr- oder Umplanungsaufwand ist gesondert zu vergüten.
Unsere Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste. Wir sind Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Rechnungen stellen wir elektronisch zu. Die Vergütung ist vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Teilrechnungen und Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt sind zulässig. Skonto wird nicht gewährt.
Abo – Abrechnungsperiode, Testphase und Einzug Für das Agent-as-a-Service-Abonnement gilt eine Abrechnungsperiode von zwölf Monaten. Zum Vertragsbeginn erhalten Sie eine Testphase von 15 Tagen ab Bereitstellung des Zugangs. Während der Testphase können Sie den Vertrag jederzeit kostenfrei über den Kündigungsbutton oder per E-Mail beenden; in diesem Fall entstehen keine Kosten und der Zugang endet sofort. Die Testphase wird pro Kunde nur einmal gewährt; bei einem erneuten Vertragsabschluss nach Kündigung besteht kein Anspruch auf eine weitere Testphase. Erfolgt keine Beendigung innerhalb der Testphase, ist das Entgelt am Tag nach Ablauf der Testphase fällig. Der Einzug erfolgt auf Grundlage des hinterlegten Zahlungsmittels bzw. SEPA-Lastschriftmandats. Wir kündigen wiederkehrende Einzüge mindestens zwei Kalendertage vor Fälligkeit an und teilen Betrag, Fälligkeit, Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-ID mit. Bei periodisch gleichen Beträgen genügt eine einmalige Mitteilung der künftigen Fälligkeitstermine; Betrags- oder Terminänderungen kündigen wir gesondert an. Bei außerordentlicher Kündigung aus von uns zu vertretendem Grund erstatten wir anteilig nicht genutzte Zeiträume.
Preisanpassungen beim Abo Preisänderungen für das Agent-as-a-Service-Abonnement werden erst zum Beginn der nächsten 12-Monats-Abrechnungsperiode wirksam. Wir informieren hierüber spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform. Innerhalb einer laufenden Mindestlaufzeit erfolgen keine Preisänderungen. Sie können bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zum Periodenende kündigen; in diesem Fall gilt der bisherige Preis bis zum Vertragsende der laufenden Periode.
Verzug und Aufrechnung Sie geraten in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit mahnen oder wenn in der Rechnung ein kalendermäßiger Zahlungstermin genannt ist und dieser überschritten wird. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug spätestens dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern wir hierauf in der Rechnung besonders hinweisen. Während des Verzugs schulden Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; zusätzlich können wir die Pauschale von 40 Euro verlangen. Verbraucher schulden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist Leistungen aussetzen und den Zugang zum Agent-as-a-Service vorübergehend sperren, bis vollständiger Ausgleich erfolgt ist. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Individualentwicklungen und bei der Erstellung von Webseiten schulden wir einen werkvertraglichen Erfolg. Die Abnahme richtet sich nach Ziffer 2.3. Beratung, Einrichtung und laufende Wartung erbringen wir als Dienstleistungen ohne Erfolgsschuld. Das Agent-as-a-Service-Abonnement ist ein Dauerschuldverhältnis über die Bereitstellung einer digitalen Dienstleistung. Gegenüber Verbrauchern erfüllen wir die gesetzlich vorgesehenen Aktualisierungspflichten für digitale Produkte. Offensichtliche Mängel haben Unternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung oder Abnahme in Textform zu rügen. Wir sind zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ziffer 7.
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit in vollem Umfang. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; in diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Höhe nach zusätzlich begrenzt
a) bei Projekten auf höchstens die vereinbarte Auftragssumme des betroffenen Projekts,
b) beim Agent-as-a-Service auf höchstens die von Ihnen im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelte.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir erbringen keine
Rechts- oder Steuerberatung. Für Datenverlust haften wir nur insoweit, als der Verlust auch bei ordnungsgemäßer
und zumutbarer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre; der Ersatz beschränkt sich auf den
Wiederherstellungsaufwand aus vorhandenen Sicherungen.
Besondere Regelung für generierte Rechtstexte: Die Hinweise aus Ziffer 2.5 gelten
entsprechend. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Gewähr für die rechtliche
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der generierten Rechtstexte; Sie tragen die Verantwortung für deren
Prüfung und Freigabe. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (insbesondere bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben
unberührt.
Verjährung: Vertragliche und gesetzliche Mängelansprüche von Unternehmern aus
Werkleistungen
verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, aus Lieferungen und sonstigen Leistungen in zwölf Monaten ab Übergabe
oder Leistungserbringung. Für Verbraucher sowie für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Nutzungsrechte an Projektergebnissen: An Ergebnissen aus Individualleistungen (zum Beispiel
Website, individuelle Software, Grafiken, Dokumentationen) räumen wir Ihnen nach vollständiger
Zahlung ein
einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht
für Ihren eigenen Geschäftsbetrieb ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur technischen Anpassung.
Unsere Vorleistungen, Standardbausteine, Frameworks, Bibliotheken, Tools und unser Know-how bleiben unser
geistiges Eigentum; daran erhalten Sie die zur vertragsgemäßen Nutzung der Projektergebnisse erforderlichen
einfachen Nutzungsrechte. Drittkomponenten (zum Beispiel Stockfotos, Schriftarten, Plugins,
Open-Source-Software) unterliegen deren Lizenzbedingungen; deren Beschaffung und Lizenzierung obliegt Ihnen,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
KI-generierte Inhalte für Webseiten: Bei durch uns KI-erstellten Inhalten (z. B.
Texte/Bilder) für die Erstellung Ihrer Webseite übertragen wir
nach vollständiger Zahlung einfache Nutzungsrechte am von uns erstellten Ergebnis. Sie stellen sicher, dass die
Nutzung rechtlich zulässig ist (insbesondere Marken-/Persönlichkeits-/Urheberrechte, Model/Property-Releases)
und
tragen hierfür die Verantwortung. Etwaige erforderliche Drittlizenzen (z. B.
Schriften/Stock/Plugins)
beschaffen und halten Sie, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Nutzungsrechte am Agent-as-a-Service: Für das Agent-as-a-Service-Abonnement erhalten Sie
für
die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Dienst
über den bereitgestellten Online-Zugang. Kein Quellcodezugriff sowie kein Recht zur Vervielfältigung oder
öffentlichen Zugänglichmachung außerhalb des Dienstes; kein Reverse Engineering außerhalb gesetzlicher
Erlaubnisse. Das Nutzungsrecht endet mit Vertragsende oder berechtigter Sperre. Eine Überlassung an Dritte ist
nur zulässig, soweit dies zur internen Nutzung in Ihrem Unternehmen erforderlich ist.
Gebühren und Lizenzkosten: Gebühren und Lizenzkosten an Verwertungsgesellschaften oder
Rechteinhaber, die durch Ihre Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte entstehen (zum Beispiel Musik,
Bilder, Schriften, Videos, Plugins), tragen und organisieren Sie selbst, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart.
Der Zugang zum Agent-as-a-Service erfolgt über personenbezogene Nutzerkonten. Konten sind nicht übertragbar und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich für Ihren internen Geschäftsbetrieb zulässig. Sie halten Zugangsdaten geheim, ergreifen angemessene Schutzmaßnahmen und informieren uns unverzüglich bei Verdacht einer unbefugten Nutzung. Wir dürfen angemessene technische Maßnahmen zur Zugangssicherheit ändern oder einführen, soweit dies zumutbar ist. Bei Rechtsverstößen, Verstößen gegen diese AGB, sicherheitsrelevanten Ereignissen oder Zahlungsverzug dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist vorübergehend sperren; bei akuter Gefährdung oder auf behördliche Anordnung kann die Sperre sofort erfolgen. Mit Vertragsende oder berechtigter Sperre endet das Nutzungsrecht am Dienst; Konten werden deaktiviert. Ein vertraglicher Anspruch auf einen über die gesetzlichen Informations- und Datenübertragbarkeitsrechte hinausgehenden Datenexport besteht nicht; weitergehende Unterstützung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
Das Agent-as-a-Service-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab erstmaliger Bereitstellung des Zugangs. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform und kann insbesondere über den auf unserer Webseite bereitgestellten Kündigungsbutton oder per E-Mail an info@ritter-ai.de erklärt werden. Mit Vertragsende endet der Zugang gemäß Ziffer 8.
Außerordentliche Kündigung – wichtige Gründe Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe sind insbesondere: a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen nach Fälligkeit trotz Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist; b) unbefugte Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten bzw. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, wiederholte Mehrfachnutzung eines personenbezogenen Kontos entgegen Ziffer 8; c) rechtswidrige Nutzung des Dienstes oder das Einstellen/Verarbeiten rechtsverletzender Inhalte; d) erhebliche Sicherheits- oder Compliance-Verstöße oder Gefährdungen der Betriebs- oder Datensicherheit; e) wiederholte oder fortgesetzte wesentliche Pflichtverletzungen trotz vorheriger Abmahnung. Vor der außerordentlichen Kündigung ist die andere Partei abzumahnen und ihr eine angemessene Frist zur Abhilfe (in der Regel 14 Kalendertage) zu setzen; dies gilt nicht, wenn eine Abhilfe objektiv unmöglich ist, die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung unzumutbar wäre, oder bei akuter Gefährdung der Sicherheit.
Beide Parteien wahren über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Art nach erkennbar vertraulichen Informationen Stillschweigen und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt zu schützen; übrige vertrauliche Informationen sind drei Jahre nach Vertragsende zu schützen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig vorlagen, von dieser unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Anordnung offenzulegen sind. In letzterem Fall informieren sich die Parteien unverzüglich. Eine Weitergabe an Berater, Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer ist nur zulässig, soweit diese gleichwertig zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze. In Bezug auf Inhalts-, Nutzer- und sonstige von Ihnen bereitgestellte Daten handeln wir – soweit wir diese ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verarbeiten – als Auftragsverarbeiter. Hierfür schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, Kategorien von Daten und Betroffenen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Meldung von Datenschutzvorfällen sowie den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern regelt. Für eigene Zwecke wie Rechnungsstellung, Vertragskommunikation, Buchhaltung sowie Sicherheits- und Nutzungsprotokolle handeln wir als eigener Verantwortlicher; hierzu informieren wir in unserer Datenschutzerklärung unter www.ritter-ai.de/datenschutz. Wir dürfen Unterauftragsverarbeiter mit genereller Genehmigung einsetzen. Wir halten eine aktuelle Liste bereit und informieren über wesentliche Änderungen mit angemessenem Vorlauf; Sie können aus wichtigem Grund widersprechen. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Anfragen von betroffenen Personen leiten wir – soweit sie die Auftragsverarbeitung betreffen – unverzüglich an Sie weiter und unterstützen Sie angemessen. Nach Vertragsende verarbeiten wir Auftragsdaten nur noch zur Rückabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder gemäß Weisung; im Übrigen löschen oder anonymisieren wir sie.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Unternehmer, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Vertragssprache ist Deutsch. Textform genügt, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart ist. Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen dem Angebot vor; das Angebot geht diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.